Norm
ZPO §411 Abs1 GRechtssatz
Die Partei, die einen der selbständigen Rechtskraft fähigen Ausspruch nicht mit Berufung angefochten hat, ist nicht berechtigt, diesen mit Revision zu bekämpfen; diese ist insoweit als unzulässig zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0041334Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017