Norm
StPO §284 Abs3 ARechtssatz
Der Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde kommt schlechthin aufschiebende Wirkung zu, ohne zu unterscheiden, in welchem Umfang das Strafurteil mit diesem Rechtsmittel bekämpft wird, daher auch dann, wenn die Rechtsmittelanmeldung auf die Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Anordnung der Anstaltsunterbringung gemäß § 23 StGB beschränkt bleibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0099978Dokumentnummer
JJR_19750917_OGH0002_0110OS00066_7500000_001