RS OGH 1975/9/17 1Ob178/75, 4Ob2267/96b, 1Ob45/20d

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Veröffentlicht am 17.09.1975
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Norm

NWG §2

Rechtssatz

Von mehreren in Betracht kommenden Eigentümern ist jener zur Duldung des Notweges heranzuziehen, für den die Bestellung am wenigsten empfindlich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0071034

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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