Norm
ABGB §431Rechtssatz
Der Verpflichtete, dessen Liegenschaft exekutiv versteigert wurde, hat gegen den Ersteher keinen Anspruch auf Benützungsentgelt für die Zeit zwischen der vorbehaltlich grundverkehrsbehördlicher Genehmigung erfolgten Erteilung des Zuschlags und Rechtskraft dieses Beschlusses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0002780Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012