Norm
StGB §146 GRechtssatz
Straflose Kontoüberziehung bei Gehaltskonto nur, wenn der Täter den Betrag, um den er sein Konto - vertragsgemäß und somit nicht schon an sich rechtswidrig - überzogen hat, in wirtschaftlich vertretbarer Frist zurückzuzahlen in der Lage und willens ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0094644Dokumentnummer
JJR_19750918_OGH0002_0100OS00091_7500000_001