RS OGH 1975/9/23 3Ob166/75 (3Ob170/75), 1Ob582/82, 3Ob63/04t, 9Ob47/10t, 3Ob90/14b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1975
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Norm

EO §156 Abs2 IVA
EO §156 Abs2 V
EO §349 B
EO §349 D

Rechtssatz

1. Gegenstand der Räumungsexekution gemäß § 156 Abs 2 in Verbindung mit § 349 EO ist die Entfernung des Verpflichteten und seiner Fahrnisse von der Liegenschaft und die Übergabe der Liegenschaft in den physischen Besitz des Erstehers.

2. Das Bestehen von Mietverhältnissen an der zu räumenden Liegenschaft schließt zwar nicht deren Gesamtübergabe aus, wohl aber die Räumung in Ansehung der in Bestand gegeben Teile der Liegenschaft.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 166/75
    Entscheidungstext OGH 23.09.1975 3 Ob 166/75
    EvBl 1976/70 S 132
  • 1 Ob 582/82
    Entscheidungstext OGH 02.06.1982 1 Ob 582/82
    nur: Gegenstand der Räumungsexekution gemäß § 156 Abs 2 in Verbindung mit § 349 EO ist die Entfernung des Verpflichteten und seiner Fahrnisse von der Liegenschaft und die Übergabe der Liegenschaft in den physischen Besitz des Erstehers. (T1)
  • 3 Ob 63/04t
    Entscheidungstext OGH 26.05.2004 3 Ob 63/04t
    Vgl auch; Beisatz: Die Räumungsexekution kann (etwa bei Bestehen von Mietverhältnissen über Teile der Liegenschaft) auch nur teilweise ausgeschlossen sein. (T2)
  • 9 Ob 47/10t
    Entscheidungstext OGH 28.07.2010 9 Ob 47/10t
    Auch; Beisatz: Die Räumungsexekution nach § 349 EO umfasst nur die Entfernung des Verpflichteten und seiner Fahrnisse. (T3)
  • 3 Ob 90/14b
    Entscheidungstext OGH 21.08.2014 3 Ob 90/14b
    Auch; Beis wie T3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0002814

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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