RS OGH 1975/9/23 3Ob220/75, 6Ob572/76, 1Ob634/77, 5Ob566/78, 7Ob723/78, 1Ob573/79, 7Ob585/79, 6Ob771

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Veröffentlicht am 23.09.1975
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Norm

ABGB §863 A

Rechtssatz

Bei Beurteilung eines Verhaltens gem § 863 ABGB kommt es grundsätzlich nicht darauf an, was der sich in einer bestimmten Weise Verhaltende allenfalls wollte, sondern vielmehr darauf, welche Schlüsse der Partner daraus nach Treu und Glauben abzuleiten berechtigt war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0014159

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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