RS OGH 1975/9/23 4Ob334/75, 4Ob77/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1975
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Norm

MSchG 1970 §4 Abs1 Z2
UWG §9 C1
UWG §9 C3a

Rechtssatz

"Therma" ist ein schwaches Zeichen, weil es - ungeachtet der Herkunft aus einer toten Fremdsprache - häufig verwendet wird, aber keine bloß beschreibende Angabe.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 334/75
    Entscheidungstext OGH 23.09.1975 4 Ob 334/75
    Veröff: ÖBl 1976,39
  • 4 Ob 77/95
    Entscheidungstext OGH 07.11.1995 4 Ob 77/95
    Vgl; Beisatz: Stellt ein Zeichen - wie "Therma" - nur einen Zusammenhang mit einem allgemeinen Begriff her, ohne etwas Bestimmtes über Herstellung oder Beschaffenheit der Ware auszusagen, dann liegt keine bloß beschreibende Angabe vor. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0066722

Dokumentnummer

JJR_19750923_OGH0002_0040OB00334_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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