Norm
EO §307Rechtssatz
Bei der Hinterlegungsklage ist außer den allgemeinen Erlagsvoraussetzungen des § 307 Abs 1 EO zu prüfen, ob die gepfändete und überwiesene Forderung zu Recht besteht, fällig ist und tatsächlich dem Verpflichteten und nicht etwa einem anderen Forderungsprätendenten zusteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0004095Dokumentnummer
JJR_19750923_OGH0002_0040OB00039_7500000_002