Norm
EO §37 PRechtssatz
Eine erfolgreiche Klage auf bloße Feststellung eines Rechtes, das an sich eine Exekution unzulässig machen würde, kann, da es sich um keine Exszindierungsklage handelt und daher auch § 37 Abs 3 EO unanwendbar ist, nicht unmittelbar zur Einstellung der Exekution führen (MietSlg 21882).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0001311Dokumentnummer
JJR_19750923_OGH0002_0030OB00166_7500000_002