Norm
ABGB §828Rechtssatz
Die Unzulässigkeit der gem § 156 Abs 2 iVm § 349 EO auf Räumung in Ansehung eines vermieteten Teiles der Liegenschaft - nicht aber auch die Übergabe der Liegenschaft - gerichteten Exekution kann vom Dritten (Mieter, Miteigentümer, der mit den übrigen Miteigentümern einen Bestandvertrag hinsichtlich der Gesamtliegenschaft oder Teile hievon abgeschlossen hat) geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0000714Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012