Norm
ABGB §1162 IIRechtssatz
1./ Die Aufforderung an den Arbeitnehmer, sofort an die Arbeit zu gehen, oder er sei fristlos entlassen, ist eine wirksame Entlassungserklärung, ungeachtet des Umstandes, daß dadurch der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einräumt, durch sofortige Wiederaufnahme der Arbeit die Folgen seines vertragswidrigen Verhaltens noch im letzten Augenblick abzuwenden.
2./ Die darauffolgende Antwort des Arbeitnehmers "er gehe", ist eine Bekräftigung seiner Arbeitsverweigerung und keine Austrittserklärung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Erklärung, Ausspruch, Ende, Beendigung, Bedingung, Angestellte, Anweisung, Weisung, Anordnung, Erholungsurlaub, Antritt, Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis, Auflösung, vorzeitige LösungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0029137Dokumentnummer
JJR_19750923_OGH0002_0040OB00033_7500000_002