Norm
ABGB §473Rechtssatz
Auch ein Wegerecht kann den Gegenstand einer unregelmäßigen Servitut bilden und durch Ersitzung erworben werden. Wird die Gestattung des Durchganges über den Grund der Beklagten ausdrücklich nur für sich selbst in Anspruch genommen, so wird damit eine unregelmäßige persönliche Dienstbarkeit gem § 479 ABGB geltend gemacht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0011563Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.09.2017