Norm
ZPO §235 ARechtssatz
Hat der Beklagte über das geänderte Begehren bereits sachlich verhandelt, so kann er sich nicht mehr gegen die Klagsänderung wenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0039475Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008