Norm
ABGB §1438 BaRechtssatz
Eine Aufrechnungserklärung ist nur bei der einseitigen Aufrechnung, nicht aber auch bei vertraglicher Aufrechnung erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0033831Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.02.2018