RS OGH 1975/9/30 3Ob120/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1975
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Norm

ZPO §391 C
ZPO §467 Cb3
ZPO §467 Cc
ZPO §506 Cb3
ZPO §506 Cc

Rechtssatz

Erkannte das Erstgericht den Beklagten hinsichtlich der Klagsforderung durch Teilurteil für schuldig, sprach es im Endurteil aus, daß die geltend gemachte Gegenforderung nicht zu Recht bestehe, so ist der Rechtsmittelantrag des Beklagten, das angefochtene Urteil dahin abzuändern, daß das Klagebegehren abgewiesen werde, dahin zu verstehen, daß die Gegenforderung (bis zur Höhe der Klagsforderung) als zu Recht bestehend erkannt und daß das Erlöschen der mit dem Teilurteil zuerkannten Klagsforderung durch Aufrechnung ausgesprochen werde. War in dem als Gegenforderung behandelten Betrag auch eine Teilzahlung auf die Klagsforderung enthalten, die vom Kläger durch Klagseinschränkung berücksichtigt wurde, so wird dieser Urteilsfehler durch die Anfechtungserklärung des Beklagten, das Urteil seinem gesamten Inhalt nach anzufechten, nicht gerügt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 120/75
    Entscheidungstext OGH 30.09.1975 3 Ob 120/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0040937

Dokumentnummer

JJR_19750930_OGH0002_0030OB00120_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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