Norm
ABGB §1435Rechtssatz
Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, die für das Haus der Ehegatten während der Ehe getätigt wurden, sind im streitigen Verfahren geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0034012Dokumentnummer
JJR_19751002_OGH0002_0070OB00172_7500000_001