Norm
StGB §146 A3Rechtssatz
Täuschungshandlungen erwecken einen unrichtigen Eindruck nicht nur durch das, was sie positiv besagen, sondern auch durch das, was mit dem positiv Bekundeten nach den Regeln über Treu und Glauben im Rechtsverkehr als stillschweigend mitbehauptet gelten muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0094223Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.04.2015