- 5 Ob 184/75
Veröff: SZ 48/100 = EvBl 1976/63 S 126
- 5 Ob 243/75
Auch; nur: Es bestehen vorvertragliche Pflichten gegen jedermann, mit dem der Handelnde künftig in geschäftlichen Kontakt treten will; "jedermann" ist zwar nicht jede beliebige Person, aber immerhin jeder potentielle Vertragspartner. (T1) Veröff: SZ 49/13 = EvBl 1976/193 S 398
- 5 Ob 535/76
Entscheidungstext OGH 11.05.1976 5 Ob 535/76
nur: Es bestehen vorvertragliche Pflichten gegen jedermann, mit dem der Handelnde künftig in geschäftlichen Kontakt treten will. Das ist gewiss jeder, der eine Veranstaltung mit Konsumationsmöglichkeit besucht, da vom Veranstalter natürlich erwartet wird, dass er - ob auf eigene oder fremde Rechnung, ist unerheblich - gegen Entgelt die angebotenen Speisen und Getränke konsumiert. (T2); Beisatz: Vorvertraglich Sorgfaltspflicht des Geschäftsinhabers, den Kunden vor Gefahr zu behüten. (T3)
- 5 Ob 626/76
Ähnlich; nur T2; Veröff: SZ 49/94 = EvBl 1976/282 S 657 = JBl 1977,315
- 1 Ob 642/78
Beisatz: Verletzung eines Kunden in einem Kaufhaus. (T4) Veröff: SZ 51/110 = EvBl 1979/22 S 72
- 4 Ob 589/78
Entscheidungstext OGH 30.01.1979 4 Ob 589/78
Auch; nur T1; Beis wie T4
- 3 Ob 666/78
Auch; Beisatz: Im Zusammenhang mit der Haftung eines Gastwirtes wegen Verletzung der Schutzpflicht. (T5) Veröff: SZ 52/135
- 7 Ob 739/80
Entscheidungstext OGH 12.02.1981 7 Ob 739/80
nur: Der Veranstalter hat die seiner Verfügung unterliegenden Anlagen, die er seinen Gästen zur Benützung einräumt, in verkehrssicherem und gefahrlosem Zustand zu halten. Bei eintretenden Schäden ist er dafür beweispflichtig, nicht schuldhaft gehandelt zu haben. (T6)
- 6 Ob 509/82
Entscheidungstext OGH 17.02.1982 6 Ob 509/82
Auch; nur T1; nur T6; Beisatz: Hier: Vorvertragliche Schutzpflichten des Liftunternehmers, der einen Parkplatz zur Verfügung stellt nicht nur gegenüber den künftigen Vertragspartnern, sondern auch gegenüber dem Lenker des Fahrzeuges, der sie zum Lift brachte. (T7)
- 8 Ob 225/82
Entscheidungstext OGH 02.12.1982 8 Ob 225/82
Auch; nur T6; Beisatz: Demgemäß hat auch ein Tankstelleninhaber dafür zu sorgen, dass die Sicherheit im Bereich der für die Kunden zur Verfügung stehenden Tanksäulen gewährleistet ist. (T8) Veröff: ZVR 1984/51 S 61
- 7 Ob 556/83
Entscheidungstext OGH 24.03.1983 7 Ob 556/83
Auch; nur T6
- 8 Ob 26/83
Entscheidungstext OGH 19.05.1983 8 Ob 26/83
Auch; Beis wie T8; Veröff: ZVR 1984/140 S 147
- 1 Ob 5/91
Auch; nur T2; Beisatz: Bereits mit der Aufnahme (privaten) rechtsgeschäftlichen Kontaktes entstehen umfassende Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten. (T9) Veröff: JBl 1991,586
- 1 Ob 112/05k
nur T1
- 1 Ob 152/05t
nur T1; Beisatz: Diesen gesteigerten Schutzbereich können auch Passanten für sich in Anspruch nehmen, die sich in der Absicht nähern, die beleuchtete Auslage des Geschäftslokals zu betrachten. (T10)
- 2 Ob 158/06h
Auch; nur T1; Beis wie T10
- 2 Ob 139/08t
nur T1; Beis wie T9; Beisatz: Dies gilt auch im Anwendungsbereich des BBG. (T11)
- 7 Ob 20/11h
Auch
- 7 Ob 250/10f
Auch
- 7 Ob 95/11p
Auch; nur ähnlich T6
- 7 Ob 151/12z
Entscheidungstext OGH 26.09.2012 7 Ob 151/12z
nur T6; Beisatz: Hier: Stehtisch in Bäckerei. (T12)
- 3 Ob 160/14x
Entscheidungstext OGH 19.11.2014 3 Ob 160/14x
Auch
- 6 Ob 180/14k
Entscheidungstext OGH 27.05.2015 6 Ob 180/14k
Auch
- 2 Ob 113/16f
Entscheidungstext OGH 05.08.2016 2 Ob 113/16f
Auch; nur T1; Veröff: SZ 2016/73
- 1 Ob 143/16k
Entscheidungstext OGH 30.08.2016 1 Ob 143/16k
nur T6; Beisatz: Hier: Sturz auf vereister Stelle vor einer Autowaschbox. (T13)
- 6 Ob 94/16s
Entscheidungstext OGH 27.02.2017 6 Ob 94/16s
Auch
- 6 Ob 215/18p
Auch