Norm
ABGB §879 CIIo5Rechtssatz
Die Ausübung einer Tätigkeit ohne die erforderliche Berechtigung oder die Heranziehung einer nicht befugten Person zu einer solchen Tätigkeit schafft einen gesetzwidrigen Zustand, dessen Herstellung nicht wirksam Gegenstand eines Arbeitsvertrages sein kann und der, wenn er bereits tatsächlich begonnen hat, jederzeit zu beseitigen ist, sodaß kein Partner eines Vertrages, mit dem die Herstellung eines solchen Zustandes vereinbart wurde, auf dessen Beibehaltung bestehen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0018208Dokumentnummer
JJR_19751007_OGH0002_0040OB00042_7500000_002