RS OGH 1975/10/7 5Ob149/75

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Veröffentlicht am 07.10.1975
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Norm

ZPO §405 BII

Rechtssatz

Das Urteil "Die Miteigentumsgemeinschaft der Streitteile an der Liegenschaft wird durch gerichtliche Feilbietung aufgehoben" verstößt nicht gegen § 405 ZPO, wenn der Kläger zwar begehrt hat der Beklagte habe "bei Exekution in die gerichtliche Feilbietung .... einzuwilligen", jedoch in der Klageserzählung vorgebracht hat, daß er "(Kläger) nicht mehr gewillt sei, die Eigentumsgemeinschaft fortzusetzen und deren Aufhebung" begehre.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 149/75
    Entscheidungstext OGH 07.10.1975 5 Ob 149/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0040962

Dokumentnummer

JJR_19751007_OGH0002_0050OB00149_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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