Norm
ABGB §1358Rechtssatz
Der Umstand, daß die Hypothek der Darlehensgeberin noch vor ihrem Übergang auf den Mitschuldner der Darlehensnehmerin und Liegenschaftseigentümerin aus einem Grund, auf den der Mitschuldner keinen Einfluß nehmen kann - etwa durch Verzicht der Darlehensgeberin auf den Fortbestand der hypothekarischen Besicherung -, zum Erlöschen kommen kann, sodaß der Mitschuldner im Falle der nachherigen Einlösung der Schuld auf der Liegenschaft der Darlehensnehmerin nicht gesichert wäre, rechtfertigt die Doppelbesicherung des Mitschuldners durch Einverleibung einer Höchstbetragshypothek zugunsten seiner etwaigen künftigen Rückgriffsforderung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0032433Dokumentnummer
JJR_19751014_OGH0002_0050OB00158_7500000_002