Norm
StGB §127 ARechtssatz
Urkunden, die keine Wertträger sind und auch nach ihrer Beschaffenheit keinen Wert haben, sind nicht Gegenstand eines Diebstahls.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0093702Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.09.2011