Norm
ABGB §918 IVb/1Rechtssatz
Die Belastung eines Eisenbahnfrachtgutes mit einer Nachnahme zwingt den Käufer zur Vorauszahlung und ist nur zulässig, wenn dies bedungen war; andernfalls kann der Käufer die Nachnahmesendung zurückweisen, ohne in Annahmeverzug oder Zahlungsverzug zu gelangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0038046Dokumentnummer
JJR_19751015_OGH0002_0010OB00218_7500000_001