Norm
ABGB §1167Rechtssatz
Ist ein Unternehmer in Konkurs verfallen, der Masseverwalter aber in einen vom ihm abgeschlossenen Werkvertrag eingetreten, ist der Masseverwalter auch verpflichtet, für die Behebung von gerügten Mängeln Sorge zu tragen; bis zur gehörigen Erfüllung des Vertrages durch Behebung dieser Mängel ist der Besteller, von Schikane abgesehen, auch dem Masseverwalter gegenüber berechtigt, die gesamte Gegenleistung zu verweigern (zu dieser Frage ausdrückliche Ablehnung der E SZ 44/69).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0021765Dokumentnummer
JJR_19751021_OGH0002_0050OB00198_7500000_001