Norm
ABGB §914 IIIbRechtssatz
Liegt einem Abfertigungsvertrag, der dem kündigenden Angestellten einen Abfertigungsanspruch von S 152.600,-- einräumt, die Parteienabsicht zugrunde, daß das Arbeitsverhältnis nach Vertragsabschluß noch länger dauern solle, ist die Vereinbarung dahin zu ergänzen, daß jedenfalls eine mehr als sechsmonatige Bindung beabsichtigt war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Auflösung, Ende, Beendigung, Kündigung, Parteienwille, Wille, Auslegung, Interpretation, FristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0028737Dokumentnummer
JJR_19751021_OGH0002_0040OB00044_7500000_001