RS OGH 1975/10/21 4Ob44/75

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Veröffentlicht am 21.10.1975
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Norm

ABGB §914 IIIb
AngG §23 VII

Rechtssatz

Liegt einem Abfertigungsvertrag, der dem kündigenden Angestellten einen Abfertigungsanspruch von S 152.600,-- einräumt, die Parteienabsicht zugrunde, daß das Arbeitsverhältnis nach Vertragsabschluß noch länger dauern solle, ist die Vereinbarung dahin zu ergänzen, daß jedenfalls eine mehr als sechsmonatige Bindung beabsichtigt war.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 44/75
    Entscheidungstext OGH 21.10.1975 4 Ob 44/75
    Veröff: SozM IE,123 = IndS 1977 3,985 = JBl 1977,103

Schlagworte

SW: Auflösung, Ende, Beendigung, Kündigung, Parteienwille, Wille, Auslegung, Interpretation, Frist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0028737

Dokumentnummer

JJR_19751021_OGH0002_0040OB00044_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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