Norm
StPO §280Rechtssatz
In der Anmeldung einer "Berufung wegen Schuld und Strafe" kann nicht die Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde erblickt werden (SSt 4/11, RZ 1961,84).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0099056Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.04.2018