Norm
StGB §146 ERechtssatz
Die Annahme, daß ein Kridatar innerhalb desselben Zeitraums einzelne Kredite mit, andere hingegen ohne Schädigungsvorsatz aufgenommen hat, ist sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht keineswegs denkgesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0094491Dokumentnummer
JJR_19751024_OGH0002_0120OS00127_7500000_002