Norm
ZPO §235 CRechtssatz
Klagegrund ist nur jener Kern im tatsächlichen Vorbringen, den der Kläger nicht ändern kann, ohne von einem Anspruch auf einen durchaus anderen zu greifen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0039998Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.06.2019