Norm
AKHB §6 Abs2 litbRechtssatz
Die Nichtbeachtung einer Führerscheinklausel (hier Nichttragen der Brille) ist eine Obliegenheitsverletzung (ZVR 1970/11; EvBl 1964/107 S 157), demgegenüber der Nachweis, daß dem Fahrer im Einzelfall gleichwohl die erforderliche Fahrtüchtigkeit zueignen gewesen sei, nicht in Betracht kommt. Der unwiderlegliche Mangel der Befähigung des Fahrers schließt jedoch nicht von vornherein die Möglichkeit aus, daß sich der Unfall unabhängig von diesem Mangel ereignete, etwa infolge eines technischen Gebrechens (zB Bremsdefekt).
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0081197Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.11.2021