Norm
ABGB §91 C5Rechtssatz
Die Auferlegung eines vorläufigen Unterhaltes ist begrifflich keine einstweilige Verfügung iS der EO, weil dadurch nicht ein Leistungsanspruch gesichert werden soll, sondern dem Berechtigten einstweilen ein Unterhalt zugebilligt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0005573Dokumentnummer
JJR_19751030_OGH0002_0060OB00120_7500000_001