Norm
ABGB §974Rechtssatz
Eine Geringfügigkeit des Entgeltes kann nicht mehr angenommen werden, wenn der Benützer der Wohnung alle zur Erhaltung des Mietrechtes daran erforderlichen Zahlungen als Gegenleistung für die Überlassung des Gebrauches erbringt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0019152Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.07.2021