RS OGH 1975/11/10 1Ob293/75, 1Ob618/84

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Veröffentlicht am 10.11.1975
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Norm

ZPO §503 Z2 C2b
ZPO §503 Z2 C3a

Rechtssatz

Das Berufungsgericht darf ohne Beweiswiederholung von den Tatsachenfeststellungen des Erstgerichtes auch nicht mit der Begründung abgehen, daß das Erstgericht aus Beweisergebnissen sich nicht zwingend ergebende Schlüsse gezogen habe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0043202

Dokumentnummer

JJR_19751110_OGH0002_0010OB00293_7500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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