RS OGH 1975/11/12 9Os139/75, 12Os113/21s

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Veröffentlicht am 12.11.1975
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Norm

StGB §146 B1

Rechtssatz

Unrechtmäßigkeit der Bereicherung, die auch beim Betrugsdelikt ein zum gesetzlichen Tatbestand gehöriges Merkmal darstellt, auf das sich der Vorsatz des Täters erstrecken muß, liegt vor, wenn er keinen Anspruch auf die Vermehrung seines Vermögens hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0094097

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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