Norm
StGB §6 A3Rechtssatz
Für die Zurechnung des eingetretenen verpönten Erfolgs ist es nicht erforderlich, daß der Täter diesen in allen Einzelheiten, also einschließlich des gesamten Kausalverlaufs, vorhersehen hätte können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0089012Dokumentnummer
JJR_19751113_OGH0002_0130OS00085_7500000_002