Norm
ABGB §1325 D2aRechtssatz
Die durch den gänzlichen Verlust der Arbeitsfähigkeit verlorene Möglichkeit "besseren Fortkommens" stellt einen Verdienstentgang dar und kann daher nur nach § 1325 ABGB ersetzt werden (ZVR 1974/22 uva). Auf die Entstellung ist in einem solchen Fall bei der Bemessung des Schmerzengeldes Rücksicht zu nehmen (ZVR 1974/141).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0030648Dokumentnummer
JJR_19751113_OGH0002_0020OB00239_7500000_001