Norm
ZPO §235 ERechtssatz
Der Kläger kann auch innerhalb desselben Rechtsstreites den durch Einschränkung fortgefallenen Anspruchsteil durch neuerliche Klagserweiterung geltend machen, soferne er nicht bei der Klagseinschränkung gleichzeitig auf den eingeschränkten Anspruchsteil verzichtet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0039645Dokumentnummer
JJR_19751113_OGH0002_0020OB00210_7500000_001