Norm
StGB §6 A3Rechtssatz
Es ist heute jedem Kraftfahrzeuglenker geläufig, daß Zusammenstöße zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fußgänger wiederholt zu unberechenbaren Verletzungen des Fußgängers auch mit letalen Spätfolgen führen können; ein solcher Erfolg ist daher nach den Erfahrungen des täglichen Lebens auf dem Sektor des Straßenverkehrs im Sinne des § 6 Abs 1 StGB vorhersehbar (hier: Weichteilverletzungen des Fußgängers, die später infolge unfallsbedingter Verstopfung der Lungenschlagader zum Tode führten).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0089004Dokumentnummer
JJR_19751113_OGH0002_0130OS00085_7500000_001