Norm
ZPO §50Rechtssatz
Kein Kostenzuspruch für eine verspätete Revisionsbeantwortung (sie war von den Untergerichten nicht zurückgewiesen worden; keine Zurückweisung durch den OGH).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0035958Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.11.2015