Norm
ABGB §26Rechtssatz
Im Außenverhältnis ist lediglich relevant, ob die rechtsgeschäftliche Erklärung vom zuständigen Organ abgegeben wurde, nicht auch ob diese Erklärung im Innenverhältnis auf einem satzungsgemäßen Beschluß beruht (Hier Kündigung durch Verwaltungsausschuß einer Sparkasse).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0009126Dokumentnummer
JJR_19751118_OGH0002_0040OB00061_7500000_001