Norm
StGB §7 Abs2Rechtssatz
Grundsätzlich ist für den Täter ein qualifizierter Erfolg dann vorhersehbar und ihm subjektiv zuzurechnen, wenn dieser nach den Erfahrungen des täglichen Lebens eintreten konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0089230Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021