Norm
StGB §74 Z5Rechtssatz
Objektive Eignung von Drohungen, gegründete Besorgnisse auszulösen, auch wenn sie an belebten Orten ausgestoßen werden, da erfahrungsgemäß bei Überfällen auch an solchen Orten nur selten mit der tatkräftigen Hilfe unbeteiligter Dritter zu rechnen ist (Wiener Schottenpassage).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0092949Dokumentnummer
JJR_19751127_OGH0002_0110OS00100_7500000_001