Norm
UWG §9 B2Rechtssatz
Schutzfähigkeit eines Firmenwortes, das sich zwar an ein gebräuchliches Fremdwort anlehnt, - im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb steht -, aber nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch angehört und bis zu einem gewissen Grad eine sprachlich originelle Neubildung ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0078764Dokumentnummer
JJR_19751202_OGH0002_0040OB00349_7500000_001