Norm
ABGB §835 DRechtssatz
Stellt sich im Verfahren über die Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Antragsgegners nach § 835 ABGB vor dem Außerstreitrichter heraus, daß eine bindende Vereinbarung der Parteien vorliegt, so ist das gestellte Begehren nicht begründet und daher abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0013722Dokumentnummer
JJR_19751205_OGH0002_0070OB00257_7500000_004