RS OGH 1975/12/5 7Ob257/75, 8Ob512/89, 9Ob4/08s

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Veröffentlicht am 05.12.1975
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Norm

ABGB §835 D
JN §1 DVe2

Rechtssatz

Stellt sich im Verfahren über die Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Antragsgegners nach § 835 ABGB vor dem Außerstreitrichter heraus, daß eine bindende Vereinbarung der Parteien vorliegt, so ist das gestellte Begehren nicht begründet und daher abzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0013722

Dokumentnummer

JJR_19751205_OGH0002_0070OB00257_7500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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