Norm
StGB §146 A1Rechtssatz
Selbst eine (von vornherein gegebene) leichte Erkennbarkeit der Unrichtigkeit der Vorgaben des Täters braucht die Annahme des Merkmals der Täuschung im Sinne des § 146 StGB nicht auszuschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0094032Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2021