Norm
StPO §33 Abs2 BeRechtssatz
Gesetzesverletzung, die im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes wahrgenommen wird, wenn Strafurteil nach Rechtskraft nicht ungesäumt in Vollzug gesetzt und dadurch der Verurteilte über die Dauer der verhängten Strafe hinaus in Untersuchungshaft behalten wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0096981Dokumentnummer
JJR_19751211_OGH0002_0130OS00173_7500000_002