Norm
StGB §127 FRechtssatz
Die Entfremdung eines Kraftfahrzeuges ist unter die Tatbestände nach §§ 127 ff oder 135 oder 136 StGB zu subsumieren, je nach dem, ob der Vorsatz des Täters auf unrechtmäßige Bereicherung, Schädigung durch dauernden Gewahrsamsentzug oder auf unbefugten Gebrauch gerichtet ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0093930Dokumentnummer
JJR_19751211_OGH0002_0130OS00163_7500000_002