Norm
AO §53Rechtssatz
Die Passivlegitimation für einen bereits bestehenden Anspruch gegen den Ausgleichsschuldner bleibt zwar auch während des Liquidationsausgleichs gegeben, doch ergibt sich daraus noch nicht die Berechtigung eines Unterlassungsanspruches gegen ihn, wenn dieser Anspruch auf Wettbewerbsverstösse bei Durchführung der Geschäftsabwicklung durch Veräußerung des Vermögens gestützt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0051967Dokumentnummer
JJR_19751216_OGH0002_0040OB00359_7500000_001