RS OGH 1975/12/16 4Ob344/75

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Veröffentlicht am 16.12.1975
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Norm

JN §51 Abs2
JN §51 Abs2 Z9
PatG 1970 §159

Rechtssatz

Die Zuständigkeit des örtlich zuständigen HG nach § 51 Abs 2 Z 9 JN geht über die Zuständigkeit nach § 159 PatG hinaus. Hiebei handelt es sich um Rechtsstreitigkeiten, die ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich vor die HG gehören und durch Gerichtsstandsvereinbarung nicht vor die Bezirksgerichte gebracht werden können. Im § 51 Abs 2 JN fehlt zwar im Gegensatz zu § 50 Abs 2 JN das Wort "ausschließlich", doch handelt es sich hiebei offensichtlich um ein Redaktionsversehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0046442

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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