RS OGH 1975/12/16 4Ob354/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1975
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Norm

EO §390 VI
EO §390 VII
ZPO §514 B

Rechtssatz

Dem Rekurs der gefährdeten Partei gegen den Beschluß, mit welchem ihr Sicherheitsleistung auferlegt wird (§ 390 EO), fehlt dann das Rechtsschutzinteresse, wenn das Untergericht bereits auf Antrag des Gegners des Gefährdeten die erlegte Sicherheit wieder ausgefolgt und ausgesprochen hat, daß die Wirksamkeit der EV hiedurch nicht berührt wird, weil dadurch das vom Rekurs erstrebte Ziel schon erreicht ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 354/75
    Entscheidungstext OGH 16.12.1975 4 Ob 354/75
    JBl 1976/438

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0005634

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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